Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB`s

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden in Deutschland. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss vereinfacht und beschleunigt wird. Für Kaufleute gelten diese Geschäftsbedingungen auch für weitere zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

1 Art der Tätigkeiten
Unsere Tätigkeiten umfassen die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen, Ein-und Mehrfamilienhäusern sowie die Vermittlung von Wohnungen und Häusers im Zug der der Vermietung und des Kaufes / Verkaufes. Grundlage bilden die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Verträge. Diese legen den Leistungsumfang und die Vergütung fest.

2 Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inklusiver unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von uns an Dritte weitergegeben werden. Schuldhafte Zuwiderhandlungen können den Weitergebenden zu Schadensersatz verpflichten. Dies kann im Fall des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Mietvertrag / Kaufvertrag / Verwaltervertrages) sein.

3 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir, die Alexander Riedl Hausverwaltung, Immobilienvermittlung & Service zur Erfüllung unserer Pflichten befugt sind, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

4 Haftung / Beschränkungen
Wir weisen darauf hin, dass die im Zuge unserer Maklertätigkeit von uns weitergegeben Objektinformationen, Unterlagen, Pläne usw. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser angeben übernehmen wir nicht. Es obliegt daher dem Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Alexander Riedl Hausverwaltung, Immobilienvermittlung & Service oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftetet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung unserer wesentlichen Pflichten. Es gelten ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen.

5 Vertragsabschluss bei Maklerverträgen
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptabschlusses, sofern eine Provision vereinbart wurde und nicht zur gesetzlichen Vorgaben Widerspruch besteht.

Die Provisionszahlung ist fällig, sobald der Hauptvertrag zustande gekommen ist. Handelt es sich bei einem Hauptvertrag um einen Mietvertrag, des Beauftragung vom Vermieter ausgegangen ist, so kann die Alexander Riedl Hausverwaltung, Immobilienvermittlung & Service nur von diesem eine Provision einfordern, sofern dies vorher entsprechend vereinbart wurde.

Grundsätzlich ist eine Provisionszahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, sobald durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande gekommen ist. Die Zahlung erfolgt an die Alexander Riedl Hausverwaltung, Immobilienvermittlung & Service.

Die Höhe der Provision richtet sich nach den Vorgaben des §3 Abs. 2 des Gesetztes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Begrenzung auf 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt.), soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Prozentsatz genannt wurde.

6 Doppeltätigkeit bei Maklerverträgen
Im Hinblick auf die Geschäftsbeziehungen kann die Alexander Riedl Hausverwaltung, Immobilienvermittlung & Service, die auf einen Kaufvertragsabschluss abzielen, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden. Sollte sich eine Doppeltätigkeit anbahnen, wird der Vertragspartner darauf gesondert vor Abschluss des Maklervertrages hingewiesen.

Die Alexander Riedl Hausverwaltung arbeitet als Nachweismakler, wird daher niemals gleichzeitig als Vermittlungsmakler für beide Seiten tätig. Sofern es sich um eine Miet- bzw. Vermietungsgesuch handelt, ist eine Doppeltätigkeit diesbezüglich von vornherein ganz ausgeschlossen.

7 Auftragsverzicht bei Maklerverträgen
Der Kunden/Auftraggeber ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit der Alexander Riedl Hausverwaltung, Immobilienvermittlung & Service andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde/Auftraggeber für die hierdurch entstehenden Schäden.

8 Rückfragenklausel bei Maklerverträgen
Die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer bzw. Mieter und Vermieter ist grundsätzlich über die Alexander Riedl Hausverwaltung, Immobilienvermittlung & Service einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist der Eigentümer verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigen Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Alexander Riedl Hausverwaltung, Immobilienvermittlung & Service rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist. Soweit keine andere Regelung vereinbart ist, darf eine Besichtigung nur im Einvernehmen mit der Alexander Riedl Hausverwaltung, Immobilienvermittlung & Service und dem Verkäufer/Vermieter vorgenommen werden.

9 Lieferung und Leistung
Termine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie der Abklärung aller technischen Fragen und setzen die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Leistungsempfängers voraus. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Die Vertragspartner sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartnern bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassung von Informationen und Unterlagen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu gewährleisten.

10 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch der Alexander Riedl Hausverwaltung, Immobilienvermittlung & Service besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

11 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bedingung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bewirkt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt diejenige wirksame Regelung, welche die unwirksame Regelung mit der größtmöglichen Näherung erreicht. Sofern das Festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Härte für die Vertragsparteien darstellt.

UNSERE REFERENZEN

NIEMAND KANN UNSERE ARBEIT BESSER BEWERTEN ALS DIE DURCH UNS
BETREUTEN EIGENTÜMER, KAUF – UND MIETINTERESSENTEN.

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