LEIBRENTE

Unter einer Leibrente versteht man eine periodisch ausbezahlte Rente für die Lebensdauer des Begünstigten. Diese ist in §§ 759 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach muss die Leibrente im Voraus bezahlt werden und im Zweifelsfall der Höhe des Rentenbeitrages entsprechen.

Es existieren unterschiedliche Formen der Leibrente:

LEBENSLANGE LEIBRENTE

Diese beinhaltet die regelmäßigen Zahlungen an den Begünstigten für die Dauer seines Lebens.

AUFGESCHOBENE LEIBRENTE

Hier wird der Beginn der Zahlungen auf einen späteren Termin verschoben.

STEIGERNDE LEIBRENTE

Die Beträge erhöhen sich langsam.

TEMPORÄRE LEIBRENTE, LEIBRENTE MIT RENTENGARANTIE UND LEIBRENTE MIT GARANTIERTER BEITRAGSRÜCKZAHLUNG

Es wird bereits im Voraus ein bestimmter Zeitpunkt festgelegt, zu dem die Auszahlung der Rente erfolgt. Es werden beim Tod des Begünstigten die erbrachten Beträge zurückerstattet oder sämtliche Leistungen sind fällig.

EIN BEISPIEL

DAS HAUS GEGEN LEIBRENTE – MEHR ALS DIE HÄLFTE IST GESCHENKT –

Die 76-jährige Trude ist alleinstehend und kinderlos. Ihr Bruder Konstantin hat drei Töchter Johanna, Gertrud und Waltraud. Trude möchte ins Betreute Wohnen ziehen und gleichzeitig das Haus im Familienbesitz erhalten.
Eine testamentarische Regelung zugunsten der drei Nichten kann nicht erfolgen, weil sie dann die Immobilie fremd vermieten müsste und das Haus nach dem Erbfall versteigert würde. Sie hat folgende Fragen:

1. Darf Sie die Immobilie, die einen Wert von 350.000,00 € hat, zu einem Preis von 200.000,00 € an eine der Nichten verkaufen?
Bei erheblichen Abweichungen von marktüblichen Preisen wird die Immobilienüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen (Schenkung) Teil aufgeteilt.

2. Die Nichte Johanna kann monatlich 1.300,00 € in Form einer Leibrente zahlen. Trude befürchtet, dass dieser Betrag zusammen mit ihren eigenen Einkünften nicht ausreichen wird, um einen schweren Pflegefall zu finanzieren.
Soweit Johanna eine Schenkung erhalten hat, muss sie ab dem Zeitpunkt der Schenkung 10 Jahre lang für den nicht gedeckten Unterhalt von Trude aufkommen bis das geschenkte Vermögen verbraucht ist. Tritt eine Verarmung erst danach ein, hat der verarmte Schenker (bzw. der Sozialhilfeträger) keine Rückforderungsansprüche mehr.

3. Hat ihr Bruder und die Nichten Gertrud und Waltraud Ausgleichsansprüche, insbesondere Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche?
NEIN – Nur Ehegatten und Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch.
Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, so haben die lebenden Eltern einen Pflichtteilsanspruch. Geschwister und Abkömmlinge von Geschwistern haben keine erbrechtlichen Ansprüche, wenn sie durch Schenkung oder Testament nicht bedacht werden.

4. Trude möchte wissen, wie hoch die Schenkungssteuer für Johanna ausfällt.
Im vorliegenden Fall kann der Kapitalwert der Leibrente anhand einer Tabelle zu § 14 BewG ermittelt werden.

  • Vollendetes Alter am Bilanzstichtag • 76
  • Geschlecht • weiblich
  • Kapitalwert • 8,918
  • Rente monatlich • 1.300 EUR
  • Jahresbetrag • 15.600 EUR
  • Barwert (= Jahresbetrag x Kapitalwert) • 139.120 EUR

Trude hat nach dieser Tabelle eine statistische Lebenserwartung von 12,12 Jahren. Der Kapitalwertfaktor beträgt für sie als Frau 8,918. Bezogen auf seine Lebenserwartung beträgt der Kapitalwert 139.120 € (12 Monate x 1.300,00 € x Faktor 8,918).

Mit anderen Worten: Johanna kauft 39,75 % der Immobilie und bekommt 60,25 % geschenkt. Unter Abzug eines persönlichen Freibetrags für Nichten von 20.000€ und eines Steuersatzes von ca. 20 % auf 190.880€ (350.000€ – 139.120€ – 20.000€) errechnet sich eine Steuer von ca. 38.176€.

5. Trude möchte wissen, ob Johanna die Leibrentenzahlungen bei ihrer Einkommensteuer verwerten kann.

Wenn Johanna selbst einzieht ist dies nicht möglich.

Wenn sie die Immobilie vermietet, kann sie 18 % der jährlichen Leibrentenzahlungen als Ertragsanteil (Zinsen) als Werbungskosten geltend machen. Sie hat dann aus den Anschaffungskosten von 139.120€ vermindert um den Prozentsatz, der auf Grund und Boden entfällt, Abschreibungen auf das Gebäude.

Eine lebzeitige Vermögensübertragung wirft bei der Gestaltung eine Vielzahl von steuerlichen Problemen auf, die vor der notariellen Umsetzung mit Ihrem Notar bzw. Rechtsanwalt geklärt sein müssen.